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EU Accessibility Act vs. BITV 2.0 - Was ist der Unterschied?

EAA, BITV, BFSG, EN 301 549 - was gilt für wen? Wir erklären die Unterschiede zwischen den europäischen und deutschen Barrierefreiheitsgesetzen.

EAABITVGesetzgebungDeutschland

EU Accessibility Act vs. BITV 2.0 - Was ist der Unterschied?

EAA, BITV, BFSG, EN 301 549, WCAG - die Abkürzungen im Bereich Barrierefreiheit können verwirrend sein. Dieser Artikel erklärt, welches Gesetz für wen gilt und wie die Standards zusammenhängen.

Die Hierarchie der Standards

EU-Ebene:    EU Accessibility Act (EAA)
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EU-Standard: EN 301 549
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W3C-Standard: WCAG 2.1 Level AA
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DE-Umsetzung: BFSG + BITV 2.0

Kurz gesagt: Der EAA sagt "Websites müssen barrierefrei sein". EN 301 549 sagt "Barrierefrei bedeutet WCAG 2.1 AA". BITV und BFSG sind die deutschen Umsetzungen.

BITV 2.0 - Der bisherige Standard

Was ist BITV?

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) existiert seit 2011 und regelt die Barrierefreiheit von Websites und Apps öffentlicher Stellen in Deutschland.

Wen betrifft BITV?

  • Bundesbehörden und deren Websites
  • Öffentliche Stellen des Bundes
  • Auf Landesebene: Landesbehörden (über Landesgesetze)

Technische Anforderungen

  • Basiert auf EN 301 549 und damit auf WCAG 2.1 Level AA
  • Zusätzlich: Gebärdensprache (DGS) für wichtige Inhalte
  • Zusätzlich: Leichte Sprache für Kernaussagen
  • Erklärung zur Barrierefreiheit erforderlich

Wichtig

BITV 2.0 galt bisher nur für den öffentlichen Sektor. Private Unternehmen waren nicht betroffen. Das ändert sich jetzt.

EU Accessibility Act - Der neue Standard

Was ist der EAA?

Der European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) ist ein EU-Gesetz, das Barrierefreiheitsanforderungen auf den privaten Sektor ausweitet.

Wen betrifft der EAA?

  • E-Commerce und Online-Shops
  • Bankdienstleistungen
  • Telekommunikation
  • E-Books
  • Transportdienste
  • Audiovisuelle Medien

Umsetzung in Deutschland: BFSG

In Deutschland wird der EAA durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt. Es tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.

Technische Anforderungen

  • Basiert auf EN 301 549 und damit auf WCAG 2.1 Level AA
  • Keine zusätzlichen Anforderungen wie Gebärdensprache (anders als BITV)
  • Aber: Barrierefreiheitserklärung kann gefordert werden

Der direkte Vergleich

KriteriumBITV 2.0EAA / BFSG
Gilt seit2011 (aktualisiert 2019)28. Juni 2025
BetrifftÖffentlicher SektorPrivater Sektor
Technischer StandardWCAG 2.1 AA + ExtrasWCAG 2.1 AA
GebärdenspracheJa (für wichtige Inhalte)Nein
Leichte SpracheJa (für Kernaussagen)Nein
Erklärung zur BarrierefreiheitPflichtKann gefordert werden
AusnahmenKeine für öffentliche StellenKleinstunternehmen (<10 MA, <2 Mio. Umsatz)
StrafenVerwaltungsrechtliche MaßnahmenBis 100.000 Euro Bußgeld
DurchsetzungSchlichtungsstelle des BundesMarktaufsichtsbehörden

Was bedeutet das für Sie?

Sie betreiben eine öffentliche Website?

Dann gelten beide - BITV 2.0 und BFSG. Sie müssen WCAG 2.1 AA erfüllen plus die BITV-spezifischen Anforderungen (Gebärdensprache, Leichte Sprache).

Sie betreiben einen Online-Shop?

Dann gilt ab Juni 2025 das BFSG (die deutsche Umsetzung des EAA). Sie müssen WCAG 2.1 AA erfüllen. Gebärdensprache und Leichte Sprache sind nicht gefordert.

Sie sind Kleinstunternehmen?

Wenn Sie weniger als 10 Mitarbeiter UND weniger als 2 Millionen Euro Umsatz haben, sind Sie vom BFSG ausgenommen. Barrierefreiheit ist trotzdem empfehlenswert - für Ihre Nutzer und SEO.

Sie sind eine Webagentur?

Ihre Kunden werden auf Sie zukommen. Bereiten Sie sich vor, indem Sie Accessibility-Testing in Ihren Workflow integrieren.

Der technische Kern ist derselbe

Egal ob BITV oder EAA - der technische Standard ist derselbe: WCAG 2.1 Level AA. Wenn Ihre Website WCAG 2.1 AA erfüllt, sind Sie auf der sicheren Seite - sowohl für öffentliche als auch private Anforderungen.

Die konkreten Prüfkriterien umfassen:

  • 78 Erfolgskriterien in WCAG 2.1
  • Davon 30 Level A (Minimum)
  • 20 Level AA (gesetzlich gefordert)
  • 28 Level AAA (optional, empfohlen)

Fazit

Lassen Sie sich nicht von den vielen Abkürzungen verwirren. Im Kern geht es immer um dasselbe: WCAG 2.1 Level AA. Wenn Sie das erfüllen, sind Sie sowohl nach BITV als auch nach EAA/BFSG auf der sicheren Seite.

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