EU Accessibility Act 2025 - Was Unternehmen jetzt tun müssen
Der EU Accessibility Act tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Erfahren Sie, wer betroffen ist, welche Anforderungen gelten und wie Sie Ihre Website rechtzeitig barrierefrei machen.
EU Accessibility Act 2025 - Was Unternehmen jetzt tun müssen
Der European Accessibility Act (EAA) ist keine Empfehlung - er ist ein EU-Gesetz, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt. Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten, müssen ihre Angebote barrierefrei gestalten. Wer das nicht tut, riskiert Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.
Was ist der EU Accessibility Act?
Der EAA (Richtlinie (EU) 2019/882) legt Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen fest. Die EU-Mitgliedstaaten setzen die Richtlinie in nationales Recht um - in Deutschland geschieht dies über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Wer ist betroffen?
Der EAA betrifft Unternehmen, die folgende Dienstleistungen anbieten:
- E-Commerce und Online-Shops - Alle Webshops, die Waren oder Dienstleistungen verkaufen
- Bankdienstleistungen - Online-Banking, Finanzprodukte, Geldautomaten
- Telekommunikation - Websites und Apps von Telekommunikationsanbietern
- E-Books und E-Reader - Digitale Verlagsprodukte
- Transportdienste - Online-Ticketing, Check-in-Systeme
- Audiovisuelle Mediendienste - Streaming-Plattformen
Ausnahme: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern UND weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind ausgenommen. Aber Vorsicht - sobald Sie eine dieser Grenzen überschreiten, sind Sie verpflichtet.
Welche Anforderungen gelten?
Der EAA verweist auf den europäischen Standard EN 301 549, der wiederum auf WCAG 2.1 Level AA basiert. Konkret müssen Websites und Apps:
Wahrnehmbar sein
- Bilder müssen Alternativtexte haben
- Videos müssen Untertitel bieten
- Farbkontraste müssen ausreichend sein (mindestens 4.5:1)
Bedienbar sein
- Alle Funktionen müssen per Tastatur erreichbar sein
- Nutzer müssen genug Zeit haben, Inhalte zu lesen
- Navigation muss konsistent und vorhersehbar sein
Verständlich sein
- Texte müssen klar formuliert sein
- Fehler in Formularen müssen erklärt werden
- Die Sprache der Seite muss angegeben sein
Robust sein
- HTML muss valide sein
- Die Seite muss mit Screenreadern funktionieren
- ARIA-Attribute müssen korrekt verwendet werden
Was passiert bei Nicht-Einhaltung?
Die Strafen werden von jedem EU-Mitgliedstaat festgelegt. In Deutschland drohen:
- Bußgelder bis zu 100.000 Euro
- Vertriebsverbote für nicht-konforme Produkte
- Abmahnungen durch Verbraucherschutzorganisationen
- Reputationsschaden
Was sollten Sie jetzt tun?
Schritt 1: Status-Quo prüfen
Testen Sie Ihre Website mit einem automatisierten Accessibility-Scanner. Damit finden Sie die offensichtlichsten Probleme - fehlende Alt-Texte, mangelnder Farbkontrast, fehlende Formular-Labels.
Schritt 2: Kritische Probleme beheben
Beginnen Sie mit den schwerwiegendsten Violations. Fehlende Alt-Texte bei Produktbildern oder nicht zugängliche Checkout-Formulare blockieren Nutzer komplett.
Schritt 3: Kontinuierlich testen
Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Jedes Update, jede neue Seite kann neue Probleme einführen. Automatisiertes Monitoring hilft, Regressionen frühzeitig zu erkennen.
Schritt 4: Manuell testen
Automatische Tools prüfen ca. 30-40% der WCAG-Kriterien. Für den Rest brauchen Sie manuelle Tests - zum Beispiel die Bedienung Ihrer Seite nur mit der Tastatur oder mit einem Screenreader.
Fazit
Der EU Accessibility Act ist kein "Nice-to-have" - er ist Pflicht. Die gute Nachricht: Die meisten Anforderungen sind technisch umsetzbar und machen Ihre Website gleichzeitig besser für alle Nutzer. Fangen Sie heute an, nicht erst im Juni.
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